Regelung: Gangwar
Hier finden sich Regelungen rund um das Thema Gangwar.
§1 Gangzonen
1. Jede Gangzone kann von nur einer Fraktion besetzt werden.
2. Innerhalb der Gangzone hat die Besetzungsfraktion grundsätzlich keinerlei Weisungsrechte.
2.1 Personen dürfen vertrieben werden, wenn diese Konkurrenzhandlungen vornehmen (z.B. Deals mit illegalen Substanzen, Plantagen auslegen, Polizeimaßnahmen durchführen, usw.)
2.2 Personen dürfen auf die Darklist gesetzt werden, wenn diese Konkurrenzhandlungen vornehmen.
3. Eine Gangzone darf nicht an eine andere Fraktion übergeben werden, wenn ein Angriff auf dieses Gebiet bevorsteht.
4. Wurde eine Gangzone besetzt, darf diese für 7 Tage (geltend ab Neubesetzung) nicht erneut angegriffen werden.
§2 Planung
1. Absprachen bezüglich eines bevorstehenden Gangwars mit der Gegnerfraktion müssen schriftlich im Forum festgehalten werden.
2. Die Planung wird damit gestartet, dass die Angreiferfraktion eine Kriegserklärung im Gegnerforum postet.
3. Die Angreiferfraktion schlägt 3 Termine für eine Austragung des Gangwars vor.
3.1 Erlaubt sind Uhrzeiten zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr an Wochentagen und zwischen 16:00 und 22:00 Uhr am Wochenende.
3.2 Zwischen den jeweiligen Terminen muss jeweils mindestens eine Stunde liegen.
3.3 Der frühste Termin muss mindestens 4 Stunden nach der Kriegserklärung liegen.
3.4 Zwischen Akzeptanz des Termins und der Austragung des Gangwars müssen mindestens 3 Stunden liegen.
4. Die Verteidigerfraktion hat 24 Stunden Zeit, 3 Termine als Gegenvorschlag vorzubringen.
4.1 Wenn die Kriegserklärung nicht anerkannt wird oder die Frist überschritten wurde, muss das Gebiet kampflos übergeben werden.
5. Die Angreiferfraktion hat 24 Stunden Zeit auf die 3 Gegenvorschläge zu antworten.
6. Es ist zu beachten, ob andere Fraktionen zu diesem Zeitraum bereits einen Gangwar austragen (möchten). Die Kriegserklärung, die zuerst erschien, hat Terminpriorisierung.
7. Sollte keine Einigung auf ein Termin getroffen werden, gilt der Ausfalltermin.
7.1 Sollte es noch vor Samstag 14:00 sein, ist der Ausfalltermin Samstag, 20:00.
7.2 Sollte es bereits nach Samstag 14:00 sein, wird der darauffolgende Samstag um 20:00 der Ausfalltermin sein.
§3 Start
1. Der Gangwar wird zum vereinbarten Termin mit "/gangwar start [Gegnerleader] [Zielgebiet]" gestartet.
2. Zum Zeitpunkt des Starts müssen die Leader sich an dem Ort befindet, der künftig als Spawnpunkt markiert ist.
2.1 Der Spawnpunkt der Angreiferfraktion muss außerhalb der Sichtweite der Gangzone sein.
2.2 Der Spawnpunkt der Verteidigerfraktion muss innerhalb der Gangzone, bestenfalls zentral, sein.
§4 Durchführung
1. In den Zwischenphasen nach einer Runde dürfen keine Kampfhandlungen vollzogen werden.
2. Während den Zwischenphasen und vor Beginn des GW darf sich dem Gegner nicht genähert werden. Die Angreifer dürfen jedoch beispielsweise um die Gangzone herumlaufen um aus einer anderen Richtung anzugreifen.
3. Der Einsatz von Zweitaccounts oder das Beziehen der Hilfe Dritter führt zur Disqualifizierung und sofortigen Beendigung des Gangwars.
4. Gespielt wird bis 150 Punkte.
4.1 Kill = +5 Punkte
4.2 Rundensieg = +15 Punkte
5. Die angreifende Fraktion darf den Stadtteil, die verteidigende Fraktion die Gangzone, nicht verlassen.
6. Behinderung des Spielgeschehens durch das unnötige hinausziehen einer Runde ist verboten.
§5 Sonstiges
1. Eine Fraktion die bereits in Gangwarverhandlungen involviert ist oder in einem aktiven Gangwar ist darf von keiner weiteren Fraktion angegriffen werden und keine Kriegserklärung verfassen.
2. In den Gangwar darf sich nicht eingemischt werden. Dies gilt sowohl für Zivilisten und Staats- als auch Crimefraktionen.
3. Verteidigt eine Fraktion eine Gangzone erfolgreich, darf diese von der selben Angreiferfraktion unabhängig vom Zielgebiet erst 24h nach Abschluss des Gangwars erneut angegriffen werden.
4. Die Einreichung einer Kriegserklärung fällt unter die Definition eines Angriffs.