Regelung: Grundstücke
Hier finden sich Regelungen rund um das Thema Grundstücke.
§1 Erwerb & Besitz
1. Ein Grundstück kann immer nur einen Besitzer haben.
2. Der Besitzer des Hauses ist für alle mit diesem kommende Begleitumstände verantwortlich.
§2 Erlöschen des Besitztums
1. GermanRP behält sich vor, Grundstücke jederzeit und ohne direkte Nennung von Gründen abzuerkennen.
2. Ist ein Grundstücksbesitzer für mehr als 60 Tage nicht regelmäßig aktiv, so wird ihm sein Grundstück aberkannt.
3. Erhält ein Grundstücksbesitzer einen Spielausschluss von 60 Tagen oder höher, greift Absatz 2.
4. Absatz 3 greift direkt nach Inkrafttreten des Spielausschlusses.
5. Sinkt der Kontostand des Grundstücksbesitzers drastisch oder in den negativen Bereich, wird das Grundstück zwangsversteigert.
§3 Zugriffsrechte
1. Jedes Grundstück hat eine festgeschriebene Anzahl an möglichen zusätzlichen Spielern mit Zugriffsrechten.
2. Der Zugriff kann frei eingestellt werden. Die Verantwortung liegt in jedem Fall grundsätzlich beim Besitzer des Grundstücks.
3. GermanRP haftet nicht für Schäden o.Ä., die durch einen Dritten oder das Bestehen von Zugriffsrechte entstanden sind.
§4 Verkauf
1. Wird ein Grundstück durch den Besitzer verkauft, so ist dieser Kauf irreversibel.
§5 Allgemeine Bebauungsgrundsätze
1. Es ist verboten Grundstücke mit egal welcher Art von Fallen (Fallschächten, Permalock-Systeme, Gänge/Wege/Räume bei denen man eingesperrt wird, Kontraptionen bei denen man Schaden nehmen könnte, usw.) auszustatten.
2. Die Verwendung von Redstone-Mechanismen ist gänzlich untersagt.
3. Es ist nicht erlaubt das Grundstück so zu bebauen, dass ein unfairer Vorteil für PvP-Situationen entstehen würde (Keine Schussvorrichtungen, OP-Abaim-Traps, usw.).
4. Die Bebauung darf die Performance des Servers oder Spielclients nicht beeinträchtigen.
5. Bauwerke müssen realistisch aussehen, in den Zeitgeist passen, ins Gebiet passen und müssen statisch standhaft & logisch sein.
6. Das Grundstück ist platzsparend, aber nicht zu minimalistisch zu bebauen.
7. Bauwerke sollten kreativ sein, jedoch dem Gesamtbild der Map entsprechen.
8. Von beißenden Farb- und Blockkombinationen sowie Mustern ist abzusehen.
9. Übermäßige Dekoration ist nicht erwünscht.
10. Für Bauten sind kreative und individuelle Formen zu verwenden, keine stumpfen Klotzbauwerke.
11. Farmen jeder Art sind untersagt.
12. Es ist verboten übermäßig viele Türen/Falltüren/usw. zu verbauen um z.B. das Auframmen zu verzögern.
13. Jump'n'Runs sind grundsätzlich nicht erwünscht. Kleinere Jumps sind jedoch erlaubt.
14. Das Grundstück darf nicht umzäunt werden. Auch nicht mit Hecken, usw.
15. Zum Grundstücksrand ist ein angemessener Abstand zu halten. Es wird eine Begrünung von 2-3 Blöcken emfpohlen.
16. Pro Grundstück darf nicht mehr als 1 Haus gebaut werden. Nicht betroffen davon sind Gartenhüttchen, Unterstände, usw.
17. Wir behalten uns vor, objektiv unschöne oder "hässliche" Bauwerke anzupassen, zu entfernen oder dazu aufzufordern, dies anzupassen.
18. Benachbarte oder gegenüberliegende Gebäude dürfen sich zu einem gewissen Grad ähneln. Eine Monotonie soll vermieden werden.
§6 Missachtung der Bebauungsgrundsätze
1. Ist ein Grundstück unerlaubt bebaut, so wird der Besitzer dafür zur Verantwortung gezogen.
2. Das Team behält sich vor, Änderungen jeder Art, zu jeder Zeit ohne Angaben von Gründen an Grundstücken vorzunehmen, Bauten zu entfernen oder das Grundstück zurückzusetzen.
3. Werden die Bebauungsregeln angepasst, so hat der Besitzer unverzüglich sicherzustellen, dass alle seine Grundstücke nach wie vor im Einklang mit den Regeln sind.
§7 Bebauungsvorschriften: Oststadt
1. Die nachstehenden Vorschriften beziehen sich auf alle Grundstücke, die der Oststadt zuzurechnen sind & überschreiben im Zweifel die Vorschriften des §5.
2. Gebäude sind im Suburban-Style (Vorstadtstil) zu halten.
3. Häuser sollten 1 bis maximal 2-stöckig sein.
4. Der Hauptbestandteil der Gebäude sollte Quartz, Terracotta, Steinziegel und Beton sein.
5. Die Gärten sind sichtgeschützt (Hecken, Zäune, usw.) zu bauen.
6. Kleine Wasserquellen wie Pools & Teiche sind zulässig.
7. Die Dächer sind spitz zu bauen (A-Dächer). Keine Flachdächer.
8. Es ist gestattet, kleine Garagen zu bauen, die ggf. mit dem Haus verbunden sind.
9. Terrassen, Pergulas, Pavillions & Carports sind zulässig.
§8 Bebauungsvorschriften: Downtown-West
1. Die nachstehenden Vorschriften beziehen sich auf alle Grundstücke, deren Kennung mit "dow-" beginnt & überschreiben im Zweifel die Vorschriften des §5.
2. Gebäude sind im Downtown-Stil (Innerstädtisch) zu halten.
3. Der Hauptbestandteil der Gebäude sollte aus Gestein oder Beton bestehen.
4. Gärten sind nur in Form von Dachbegrünung gestattet.
5. Wasserquellen wie Pools, usw. sind nur auf Dächern oder Dachterrassen gestattet.
6. Es gilt Flachdächer zu verbauen. Dächer sind mit ausreichend Dekoration zu versehen, um nicht kahl zu wirken.
7. Überirdische Garagen sind verboten. Stellplätze für Fahrzeuge dürfen gebaut werden, wenn sie zum Stil des Gebiets passen und einen kleinen Teil der Bebauung ausmachen (Einzelfallentscheidung).
8. Terrassen sind nur in Form von Dachterrassen zulässig.
9. Es ist eine ausreichend Anzahl von Fenstern zu verbauen, um ein abwechslungsreiches Bild darzustellen.