Regelung: PvP (2. Testlauf)
Hier findet sich die temporäre Regelung rund um das Thema PvP.
§1 Bisherige Regelung
1. Die aktuelle Regel "Random Deathmatch" aus dem Ingame-Regelwerk ist bis zum 31.03.2025 ausgesetzt.
2. Die aktuelle Regel zum Wehren gegen Angriffe aus dem Ingame-Regelwerk ist bis zum 31.03.2025 ausgesetzt.
§2 Neue Regelung
1. Grundsätzlich sind Situationen im Roleplay auszuspielen und gewaltfrei zu lösen.
2. Auf PvP darf zurückgegriffen werden, wenn es eine aus der Situation verständliche Reaktion ist.
2.1 So darf beispielsweise wer glaubwürdig bedroht wird, wem ein starker persönlicher Nachteil (z.B. Verhaftung, Entführung, Verschleppung, usw.) bevor steht, provoziert oder zum Kampf aufgefordert wird, PvP anwenden.
3. Die Punkte 1 & 2 greifen ebenfalls, wenn die potentiell geschädigte Person Mitglied der eigenen Fraktion ist und sowohl man selbst als auch das Fraktionsmitglied einen gültigen und eindeutig erkennbaren Fraktionsskin trägt*.
4. Übermäßiges PvP ist verboten. Roleplaysituationen böswillig mittels PvP zu (zer)stören, behindern oder verhindern ist verboten.
*Wichtiger Hinweis: Das Ändern des Skins via LabyMod ist unzuverlässig. Es sollte auf die /garderobe oder den offiziellen Skinwechsel zurückgegriffen werden, da wir daraus resultierende Regelverstöße als solche behandlen müssen.
Grund für diese Änderung ist, dass wir nicht mehr möchten, dass in den meisten Situationen erst ewig nachgedacht werden muss, ob Schießen jetzt erlaubt wäre. Wir haben versucht die Regel nach der divise - wenns sich richtig anfühlt und mans auch vom Gegner erwarten könnte, sollte es erlaubt sein - zu gestalten.