Einspruch Strafzettel

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    Einspruch gegen Strafzettel
    Vance City Police Department

    Fahrzeugdaten
    » Fahrzeughalter: News
    » Kennzeichen: NE-WS-0003
    » Wurde das Fahrzeug von dir selbst abgestellt: [Nein]
    » Falls nein, von wem: 73Juna

    Angaben zum Vorfall
    » Park-/Haltedauer: unbegrenzt
    » Wo war das Fahrzeug abgestellt?
    ➥ Nähe Presse

    Sonstige Angaben
    » Screenshots
    https://laby.net/post/270b5a35
    https://imgur.com/a/WUwzUQJ

    » Sonstige Angaben
    ➥ Bitte löschen. Kp ob das Fahrzeug iwo n Duplikat ist

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    ·•● Pietiax ●•·
    Presseagentur x 15 (30.11.25)
    Content Creator (12.01.26)

  • EnderJonas1 3. März 2026 um 19:10

    Hat das Label Wird bearbeitet hinzugefügt.
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    Widerspruchsverfahren

    Hallo Evoli_,

    Vielen Dank erst einmal für das Einreichen des Widerspruchs!
    Ich habe mir den vorliegenden Fall angesehen und muss dir leider mitteilen, dass an dem auf den Screenshots zu sehenden Parkplatz keine unbegrenzte Parkzeit gilt. Entsprechend Paragraph 1.1 der Parkleitdefinition darf man auf einem Parkplatz an dem keine maximale Parkdauer ausgeschildert ist, nicht länger als 30 Tage parken. Einzige Ausnahme dazu bilden Privat- oder Fraktionsparkplätze für Fahrzeuge des Besitzers resp. der Fraktion, da die Polizei auf diesen für Parkzeitüberschreitungen nicht ohne vom Besitzer bzw. einem Fraktionsmitglied dazu aufgefordert worden zu sein tätig wird. Der gezeigte Parkplatz gehört jedoch nicht der Presseagentur sondern ist öffentlich.

    Hier der entsprechende Paragraph: "Wer die an einem Parkplatz ausgeschilderte zulässige Höchstparkdauer überschreitet oder auf einem anderen Parkplatz länger als 30 Tage parkt, wird mit einem Strafzettel von 50€ bestraft."

    Insofern komme ich zu dem Ergebnis, dass der Strafzettel rechtmäßig vergeben wurde und bestehen bleibt.
    Bei Rückfragen melde dich gerne!

    Mit freundlichen Grüßen,

    J. de Luce
    Deputy Chief Assistant

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  • EnderJonas1 3. März 2026 um 19:21

    Hat das Label von Wird bearbeitet auf Abgelehnt geändert.
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    Widerspruchsverfahren

    Hallo [GR]Evoli_,

    in einem klärenden Gespräch habe ich erfahren, dass der betroffene Parkplatz der Presseagentur gehört und nicht - wie ich dachte - ein öffentlicher Parkplatz ist. Ich revidiere damit natürlich die von mir oben getätigten Aussagen. Der Widerspruch ist dementsprechend selbstverständlich legitim, weswegen dem stattgegeben wird. Der Strafzettel wird baldmöglichst entfernt oder das Geld erstattet, sollte dieser in der Zwischenzeit bezahlt worden sein.

    Für diesen Fehler meinerseits und die dadurch entstandenen Umstände bitte ich dich und die Presseagentur höflich um Entschuldigung.

    Solltest du noch Rückfragen oder Gesprächsbedarf haben melde dich gerne bei mir.

    Mit freundlichen Grüßen,

    J. de Luce
    Deputy Chief Assistant

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  • EnderJonas1 3. März 2026 um 23:03

    Hat das Label von Abgelehnt auf Angenommen geändert.