Regelung: Fraktionsleader
Hier finden sich Regelungen rund um das Thema Fraktionsleader ("das Leaderregelwerk").
§1 Geltungsbereich & Begriffe
1.1 Diese Regelungen gelten ergänzend zu allen anderen Regelungen und ordnen sich diesen unter.
1.2 Ein "Leader" ist, wer über Leaderrechte verfügt.
1.3 "Main-Leader" ist, wer über Leaderrechte verfügt und Rang 15 ist.
1.4 "Co-Leader" ist jeder Leader, der nicht Rang 15 ist.
1.5 Das "Leaderteam" umfasst alle Mitglieder einer Fraktion ab Rang 10.
1.6 Die "Leaderschaft" umfasst das Leaderteam und die Leader.
§2 Leaderrechte
2.1 Leaderrechte werden vom Serverteam vergeben/entzogen. Mit dem Verlassen der Fraktion gehen die Leaderrechte automatisch verloren.
2.2 Leaderrechte werden nur auf einen schriftlichen Antrag hin vom Fraktionsmanagement in Absprache mit der Administration vergeben.
2.3 Missbrauch der Leaderrechte, grobe Fehlentscheidungen oder sonst ungebührliches Verhalten kann zum Verlust der Leaderrechte führen.
2.4 Das Tragen der Leaderrechte verpflichtet zur Teilnahme an den durch das Fraktionsmanagement veranstalteten Leaderbesprechungen. Stellvertretend kann in Ausnahmefällen ein Mitglied der Fraktionsleitung teilnehmen.
2.4.1 Bei der Leaderbesprechung getroffene Entscheidungen und erhaltenen Infos sind (sofern vorgesehen) umgehend an die Member weiterzugeben.
2.5 Eine Fraktion darf über maximal 3 (bei Staatsfraktionen 4) Leader verfügen. Es darf immer nur einen Mainleader geben. Die Co-Leader sind durch Hierarchie voneinander zu trennen (§4.1).
§3 Allgemein
3.1 Leader haben eine besondere Vorbildfunktion und werden deshalb an höhere Standards der Regeleinhaltung gebunden.
3.2 Alle Fraktionsmitglieder sind fair, transparent und gemäß den geltenden Regeln zu behandeln.
3.3 Main-Leader dürfen die Fraktion nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Fraktionsmanagements verlassen.
3.4 Co-Leader dürfen die Fraktion nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Main-Leaders oder des Fraktionsmanagements verlassen.
3.5 Die Fraktionsleitung wertet 1x wöchentlich die Aktivität der Member aus, erteilt Maßnahmen nach §8 und verkündet wichtige Themen, Infos und die Situation der Fraktion.
3.6 Folgende Gehälter dürfen nicht unterschritten werden:
» Rang 15: 525€
» Rang 14: 525€
» Rang 13: 500€
» Rang 12: 475€
» Rang 11: 450€
» Rang 10: 425€
» Rang 9: 375€
» Rang 8: 350€
» Rang 7: 325€
» Rang 6: 300€
» Rang 5: 275€
» Rang 4: 250€
» Rang 3: 225€
» Rang 2: 200€
» Rang 1: 175€
» Rang 0: 150€
§4 Führung & Fairness
4.1 Jede Fraktion verfügt über ein Hierarchiespektrum von Rang 0-15, welches vollständig zu verwenden ist.
4.2 Das Leaderteam sorgt innerhalb der Fraktion für:
• das Wohlbefinden der Member;
• Gleichberechtigung zwischen den Membern;
• einen respektvollen und toleranten Umgang sowohl intern als auch extern;
• die Motivation der Member;
• faire Bezahlung;
• ein gesundes Miteinander;
• faire und angemessene Beförderungen (§8);
• die Bekämpfung von Fehlverhalten mittels fairer Sanktionen;
• ein gesundes Verhältnis zu den anderen Fraktionen;
• die Schlichtung von Streits innerhalb der Fraktion.
4.3 Das Leaderteam trägt die Verantwortung für:
• ein gesundes Verhältnis zu den anderen Fraktionen;
• die stetige ausreichende Aufgabenerledigung;
• eine gute finanzielle Aufstellung der Fraktion;
• die Einhaltung aller Regeln innerhalb der Fraktion.
4.4 Das Leaderteam ist verpflichtet die Member auf die Erbringung der Aktivität sowie auf regelkonformes Verhalten zu überprüfen.
4.5 Der Fraktionslager-Log ist regelmäßig zu prüfen.
§5 Organisation & Struktur
5.1 Alle Member einer Crimefraktion müssen Skins tragen, welche die Fraktionszugehörigkeit klar widerspiegeln. Auf eine mindestens weitgehende Einheitlichkeit bzw. Ähnlichkeit ist zu achten.
5.1.2 Die Kennungen müssen deutlich sichtbar und unverwechselbar zu sehen sein.
5.2 Alle Member einer Staatsfraktion müssen im Dienst eine einheitliche Uniform tragen. Abweichungen sind anlass- und subfraktionsbezogen zulässig.
5.3 Für eine einheitliche und angemessene TS-Namensgebung (Präfixe) ist zu sorgen.
§6 Beschwerdemanagement
6.1 Beschwerden sind sachlich, lösungsorientiert und so neutral wie möglich zu klären.
6.2 Beschwerden müssen nur schriftlich im Forumbereich "Feedback" wahrgenommen werden. Sonstige Beschwerden dürfen verweigert bzw. auf das Feedbackforum verwiesen werden.
6.3 Geht eine Beschwerde ein, ist diese binnen 72 Stunden aufzuklären beziehungsweise ein zufriedenstellender Fortschritt zu verzeichnen.
6.4 Ist ein Spieler mit der Bearbeitung seiner Beschwerde nicht zufrieden, so ist diese umgehend an das Fraktionsmanagement abzugeben.
6.5 In einem Beschwerdeverfahren angekündigte Sanktionen sind durchzusetzen und dürfen nicht nur Scheinkompromisse sein.
§7 Bewerbungsmanagement
7.1 Es gilt eine Bewerbungspflicht. Invites in die Fraktion ohne Bewerbung sind untersagt, sofern es sich um keine Zweitaccounts oder hohe Teammitglieder handelt.
7.2 Jede Fraktion hat klare Bewerbungsvoraussetzungen auszuweisen sowie eine Vorlage bereitzustellen.
7.2.1 Bei der Bewerbung dürfen nur für das Bewerbungsverfahren relevante Informationen erfragt werden.
7.3 Vorstellungs-/Bewerbungsgespräche sind optional.
7.4 Ablehnungen sind hinreichend und nachvollziehbar zu begründen. Standardantworten sind unzulässig, sofern nicht 7.4.1 greift.
7.4.1 Bewerbungen dürfen ohne Weiteres abgelehnt werden, wenn:
• die Vorlage nicht eingehalten wurde;
• die Neubewerbungsfrist nicht eingehalten wurde;
• der Bewerber eine Fraktionssperre/aktive Serverstrafe hat;
• die Voraussetzungen nicht erfüllt sind;
7.5 Bewerbungen müssen innerhalb von 72 Stunden bearbeitet werden.
§8 Beförderungen, Degradierungen, Rauswürfe & Abmahnungen
8.1 Bei Erfüllung der erforderlichen Leistung ist eine Beförderung grundsätzlich einmal pro Woche zulässig.
8.2 Bei besonders guter Leistung kann eine doppelte Beförderung vergeben werden.
8.3 Dreifach- oder höhere Beförderungen sowie mehrere Beförderungen innerhalb einer Woche dürfen nur nach Genehmigung des Fraktionsmanagements erteilt werden.
8.4 Erfüllt ein Member oder Co-Leader nicht mehr die notwendige Leistung, so ist dieser zu degradieren.
8.5 Wird ein Co-Leader degradiert ist das Fraktionsmanagement zu informieren, sofern die Leaderrechte entzogen werden sollen.
8.6 Ein Member darf aus der Fraktion entlassen werden, wenn:
• dieser darum bittet;
• die Probephase nicht bestanden wurde;
• keine ausreichende Aktivität erbracht wird;
• sich Abmahnungen anhäufen;
• dieser schädigend für das Fraktionsklima ist;
• grobes Fehlverhalten vorliegt.
8.7 Entlassungen sind dem Member gegenüber transparent und wahrheitsgetreu zu kommunizieren. Die Begründung ist beim Uninvite anzugeben (nicht einfach "Freiwilliger Uninvite").
8.8 Bittet ein Member um einen Uninvite, so muss dieser Bitte binnen 24 Stunden nachgegangen werden.
8.9 Fehlverhalten kann mit einer einer Strafzahlung oder Abmahnung (inkl. Strafzahlung) sanktioniert werden.
§9 Santkionen
9.1 Verhält sich ein Leader, das Leaderteam oder ein Member regelwidrig, so kann abgesehen von den einzelnen Personen auch die Fraktion als Kollektiv sanktioniert werden.
9.2 Sanktionen gegen die gesamte Fraktion dürfen nicht direkt auf die Member umgelegt werden.
§10 Forum
§10.1 Die Fraktion führt offizielle Kommunikationen mit dem Server bzw. der Community (z.B. Veranstaltungen, Bewerbungen, usw.) über ihr zugewiesenes Unterforum.
§10.2 Im Fraktionsforum ist eine angemessene Übersichtlichkeit & Ordnung zu halten.
§10.3 Jede Fraktion verfügt über einen vom Serverteam erstellten Fraktionsaccount im Namen der Fraktion.
§10.3.1 Die Zugangsdaten dieses Accounts sind ausdrücklich Leadern vorbehalten.
§10.3.2 Die Verantwortung über die Accountsicherheit liegt bei den Leadern. Sie tragen die Verantwortung für alle mit dem Account getätigten Interaktionen.